- Greift eine Einzelperson auf das Eigentum einer Einzelpersonen zu, um Eigentum für sich zu schaffen, so entsteht zwischen den Einzelpersonen ein Schuldner/Gläubiger-Verhältnis, das sich mit dem realen Schuldverhältnis deckt.
- Aus diesen vereinzelten Schuldner/Gläubiger-Verhältnissen entsteht erst durch Vermittlung der Banken ein (weltumspannendes) Verrechnungs-Netzwerk in solchen Verhältnissen. Es stellt sich in Form von Kredit/Geld dar. Der Preis für diese Vermittlungsdienstleistung der Banken ist der Zins.
- Greift die Gemeinschaft (Staat) auf das Eigentum von bestimmten Einzelpersonen zu, um damit gemeinschaftliches Eigentum zu schaffen, so entstehen zwischen der Gemeinschaft und diesen Einzelpersonen Schuldner/Gläubiger-Verhältnisse in Form von Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.
- Der Anteil jeder Einzelpersonen am gemeinschaftlichen Eigentum ist der Lohn der gemeinschaftlichen Anstrengung. Diesem steht eine Bringschuld jedes Einzelnen als Forderungen der Gemeinschaft an den Einzelnen gegenüber.
- Über die gesamte Gemeinschaft saldieren die Verbindlichkeiten nach 3. und die Forderungen nach 4. zu Null. Die Gemeinschaft hat keine Schulden bei sich selbst.
- Es verbleiben aber Schuldner/Gläubiger-Verhältnisse zwischen den Einzelpersonen als positive oder negative Differenz aus ihren jeweiligen faktischen Beiträgen zum Entstehen des gemeinschaftlichen Eigentums, und den ihnen gemeinschaftlich als angemessen oder „gerecht“ zugeordneten Bringschulden bzw. Beiträgen.
- Festzulegen, was „gerecht“ ist, bleibt Aufgabe der Politik.
- Eine Verschuldung des Staates bei der Schaffung gemeinschaftlichen Eigentums geht daher nicht aus den realen Schuldner/Gläubiger-Verhältnissen hervor, sondern auf die Nutzung des von den Banken geschaffenen Verrechnungs-Netzwerkes
- Es verbleibt aber ein Netzwerk aus Verbindlichkeiten/Forderungen zwischen den Einzelpersonen, das über den Staat vermittelt wird. Die im Saldo dabei jeweils als angemessen zu erbringenden Beiträge der Einzelpersonen stellen sich in den gemeinschaftlich vereinbarten Steuern und Abgaben dar.
- Soweit die Finanzierung der Schaffung von gemeinschaftlichem Eigentum über Steuern und Abgaben erfolgt, wird somit 5. erfüllt.
- Nicht erfüllt wird 5. jedoch bei der Schaffung von gemeinschaftlichem Eigentum über eine Kredit-Finanzierung durch den Staat in Form des deficit spendings, wie es im Falle eines nicht ausreichenden Wirtschaftswachstums angewandt wird.
- Punkt 4 wird erst dann im obigen Sinn erfüllt, wenn zusätzliche Steuern und Abgaben in Höhe der Finanzierung über Kredite eingehoben werden. Ohne diese zusätzlichen Steuern und Abgaben wird ein „gerechter“ Ausgleich zwischen den Einzelpersonen nicht hergestellt.
- Dieser gerechte Ausgleich wird derzeit dadurch verhindert, dass die vom Staat über Kredite aufgenommene Geldsumme bei zu geringem Wirtschaftswachstum von den Unternehmen für die sonst nicht ausreichende Bedienung deren Kredite herangezogen wird, ebenso wie für Verbuchungen von Unternehmens-Gewinnen. (siehe Anhang)
- Mit den zusätzlichen Steuern und Abgaben erhält dagegen der Staat das Geld zurück, mit dem nun der Eigentum aufgenommene Kredit zurückgezahlt werden kann.
- Durch diese Kreditrückzahlung wird Geld (Kreditgeld) ebenso vernichtet, wie es durch Rückzahlung der Unternehmenskredite geschieht. Das heißt auch, dass in keinem der beiden Fälle eine längerfristige Erhöhung der umlaufenden Geldmenge bewirkt wird. Diesen Geldumlauf gibt es in diesem Sinn nicht. Soweit Geld in die Wirtschaft strömt, entsteht es aus einem Verschuldungsvorgang, dem idealtypisch eher früher denn später ein Entschuldungsvorgang folgt. Geld (Kreditgeld) wird damit geschaffen („Quelle“) bzw. vernichtet („Senke“).
- Der primäre Konjunktureffekt erfolgt somit nicht durch Erhöhung der Menge des umlaufenden Geldes, sondern durch einen jeweils einmaligen Nachfrageimpuls, indem das vom Staat zusätzlich ausgegebene Geld durch den vielfach verästeltem Wirtschaftskörper sickert, ehe es von vielerlei Steuerpflichtigen an den Staat zurückfließt. Sekundäre Effekte können aber dadurch angestoßen werden.
- Konkret erhält ein Unternehmen für eine zusätzliche Lieferung an den Staat jenen Preis, mit dem es diese angeboten hat. In den Preisen seiner ganzen Lieferungen müssen jedoch neben den vorhandenen nun auch die zusätzlichen Steuern und Abgaben enthalten sein. Der Anteil daran ist für das Unternehmen selbst jedoch nur ein Bruchteil der zusätzlichen Einnahmen. Der größere Teil wird zur Zahlung von Vorleistungen wieder einschließlich zusätzlicher Steuern und Abgaben verwendet. Die ganze Summe dieser kommt somit durch die Ausbreitung über eine Unmenge von Vorleistungs-Lieferanten zustande.
- Am Ende wird somit der Saldo aus zusätzlichen Steuern und Abgaben und zusätzlichen Geldeinnahmen in Form von Löhnen und Gewinnen zu Null, nicht aber der reale „Lohn“ für Arbeit und Kapital. Dieser stellt sich in Form einer allen Mitgliedern der Gemeinschaft zugute kommenden Mehrung kollektives Eigentum dar.
- Damit unterscheidet sich dieser Vorschlag sowohl von der Schuldenmacherei des Staates als auch von dem Gegenteil, dessen Spar- und Austerity-Politik. Wie bei letzterer wird auch bei diesem Vorschlag die Bedienung der Kredite der Unternehmen nicht staatlich unterstützt. Der Staat wird aber damit in die Lage versetzt, sinnvolle Arbeitsplätze zu schaffen, ohne sich zu langfristig zu verschulden. Allerdings muss auch er für die kurzfristigen Kredite Zinsen zahlen.
- Der Gemeinschaft in Form des Rechtsstaates im Zusammenhang mit den per Zwang eingehobenen Steuern und Abgaben hat aber die Möglichkeit, auf das durch die Geschäftsbanken vermittelte Verrechnungs-Netzwerk zu verzichten und mit dem staatlich vermittelten Netzwerk von Steuer-Verbindlichkeiten/Forderungen die gleiche Aufgabe ohne zusätzliche Zinskosten zu erfüllen. Anstelle des Geldes treten Steuergutschriften (Taxos siehe: www.taxos.info).
- Dieses Instrument bietet zudem den Vorteil einer Regionalisierung (im Gegensatz zur Globalisierung) auf die eigene Volkswirtschaft, da es seine Akzeptanz in der Bedienung der nationalen Steuern und Abgaben findet
- Bei der Einzahlung von Steuergutschriften bei den Finanzbehörden werden die Steuergutschriften vernichtet, so wie Geld bei der Rückzahlung von Bankkrediten vernichtet wird.
- Da Geld wie auch jede Steuergutschriften letztlich immer wieder vernichtet wird, bleibt am Ende der Reichtum einer Gemeinschaft im Eigentum von Gütern begründet. Bei diesem Vorschlag kommt es dabei zu einer echten Umverteilung zwischen Gütern, die der „Markt“ bereitstellt, und denen, die der Staat als kollektives Eigentum schaffen kann.
Robinson schreibt: